AGB

Sportraum
Inhaber: Bianca Höft
Dipl. Sportwissenschaftlerin

nachfolgend: Sportraum, Dienstleister

Wirksam ab dem 01.04.2020

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Sportraum, Bianca Höft und ihren Mitgliedern der Studiolinie „Sportraum“, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaft zur Benutzung eines oder mehrerer von Sportraum, Bianca Höft betriebenen Sportstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung berechtigt sind.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Sportraum, Bianca Höft und ihren Mitgliedern der Studiolinie „Sportraum“, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaft zur Benutzung eines oder mehrerer von Sportraum, Bianca Höft betriebenen Sportstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung berechtigt sind.

§ 2 GÜLTIGKEIT

Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Eine Teilnichtigkeit der Vereinbarung bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

§ 3 VERTRAG

3.1 Vertragsabschluss

Beim Vertragsschluss über den Internetauftritt (Domain der-sportraum.de), stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Mitgliedschaft beginnen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots - und damit der Vertragsabschluss - erfolgt durch Bestätigung per E-Mail.

3.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Tage.

3.3 Vertragsverlängerung

Sofern das Mitglied nicht zum Vertragslaufzeitende kündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um eine weitere Vertragslaufzeit. Die Rechnungsstellung erfolgt am 1. Tag der neuen Vertragslaufzeit.

3.4 Erstattungen

Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge sind weder im Ganzen, noch anteilig erstattungsfähig.

3.5 Widerrufsrecht

Sportraum, Bianca Höft kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

3.6 Stilllegung

Eine Stilllegung des Vertrags kann nicht erfolgen.

§ 4 MITGLIEDSCHAFT

4.1 Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Annahme des Angebots. Die ersten 30 Tage ab Beginn der Mitgliedschaft sind kostenfrei. Sofern das Mitglied bereits einmal Vertragspartner war, hat es keinen Anspruch auf jene kostenfreie Leistung und beginnt direkt mit einem voll bezahlten Vertragsverhältnis.

4.2 Kündigung der Mitgliedschaft

Das Mitglied kann jederzeit zum aktuell gültigen Laufzeitende seiner Vertragslaufzeit kündigen. Für etwaige Erstattungen gilt § 3.3.

Ist das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von zwei Vertragslaufzeiten entspricht, in Verzug, ist Sportraum, Bianca Höft berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Sportraum, Bianca Höft berechtigt, einen weiteren Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.3 Übertragbarkeit der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Sportraum, Bianca Höft behält sich vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Kontrolle des Lichtbildausweises zu überprüfen.

4.4 Besonderheiten für Kinder & Jugendliche

Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

4.5 Preisanpassungsrecht

Sportraum, Bianca Höft ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Sportraum, Bianca Höft wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

§ 5 PFLICHTEN DES MITGLIEDS

5.1 Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

5.2 Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio von Mitgliedern ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, Sportraum, Bianca Höft bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhaftes Unterlassen entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

§ 6 NUTZUNG DER STUDIOS

6.1 Umfang der Studionutzung

Sportraum, Bianca Höft gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, gegen den monatlich vereinbarten Mitgliedsbeitrag, die Teilnahme an den Kurseinheiten. Termine für ein Personal Training oder andere Dienstleistungen müssen telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.

Sportraum, Bianca Höft ist berechtigt, einzelne betriebene Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Zeit und Dauer der Sperrung wird mindestens 7 Tage im voraus, auf dem Internetauftritt und per E-Mail, bekannt geben.

6.2. Hausordnung

Sportraum, Bianca Höft ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

6.3 Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

6.4 Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.5 Videoüberwachung

Studios sind stellenweise mit Videokameras ausgestattet. Aufnahmen werden soweit und solange gespeichert, wie es zur Sicherheit der Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Hinweisschilder weisen auf diese Bereiche hin. Das Mitglied erklärt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zu dieser Sicherheitsmaßnahme.

§ 7 HAFTUNG

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sportraum, Bianca Höft nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sportraum, Bianca Höft auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Sportraum, Bianca Höft.

§ 8 ANFERTIGUNG UND VERÖFFENTLICHUNG VON FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

Das Mitglied räumt Sportraum, Bianca Höft unwiderruflich und zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem von dem Mitglied zur Verfügung gestellten oder im Rahmen der Mitgliedschaft erstellen Bild, Ton und Filmaufnahmen für Werbezwecke ein.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe im kommerziellen und nichtkommerziellen Bereich. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, jegliche Print-Nutzung, interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden. Die Anschrift oder andere private Daten werden nicht veröffentlicht.

Die Namensnennung steht im Ermessen von Sportraum, Bianca Höft. Diese Rechteeinräumung umfasst auch das Recht seitens Sportraum, Bianca Höft weitere Lizenzen zu erteilen. Das Mitglied versichert, dass Sportraum, Bianca Höft über die uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem Bild-, Ton-, Videomaterial frei verfügen darf und dass es frei von Rechten Dritter ist. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leitet das Mitglied keine Rechte (z. B. Entgelt) ab.

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Sportraum, Bianca Höft ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

9.2. Änderungen dieser AGB

Sportraum, Bianca Höft ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Sportraum, Bianca Höft wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

9.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Sportraum, Bianca Höft aufrechnen.

9.4 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.